Nicht selten findet man auf Lebensmitteln statt des üblichen „Mindestens haltbar bis…“ die Aussage „zu verbrauchen bis…“.
Dieses „Verbrauchsdatum“ ist bei Lebensmitteln zu finden, die aus mikrobiologischer Sicht aus besonders schnell verderben. Dazu zählen zum Beispiel rohes, zerkleinertes Fleisch wie Geschnetzeltes, Hackfleisch oder rohes Geflügel.

Bei der Lagerung von mikrobiologisch anfälligen Produkten sollte genau auf die Lagerungsbedingungen, wie die Temperatur, geachtet werden. Bei einer Überschreitung der vorgeschriebenen Lagerungstemperatur kann es zu einem früheren mikrobiologischen Verderb führen, wodurch das Lebensmittel gesundheitsschädlich auf den Menschen wirken kann.

Sollte das Verbrauchsdatum überschritten sein, ist davon abzuraten, dass Lebensmittel weiter zu verzehren, da es gesundheitsschädlich wirken kann. Selbstverständlich dürfen Lebensmittel nach der Überschreitung des Verbrauchsdatums nicht mehr verkauft werden. (1)

Allerdings sollte das Verbrauchsdatum nicht mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) verwechselt werden, da das MHD lediglich einen Zeitpunkt angibt, bis wann das Lebensmittel auf jeden Fall noch seine ursprüngliche Qualität hat.

(1) https://www.bll.de/de/lebensmittel/kennzeichnung/haltbarkeit