Geht man in den Supermarkt findet man eine Vielzahl an Säften! Aber sind das auch wirklich alles Säfte?
Die Einteilung von Säften wird in der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränk Verordnung (FrSaftErfrischGetrV) beschrieben. So kann man nur von einem waschechten Saft sprechen, wenn ein Getränk einen Fruchtgehalt von 100 % aufweist. Des Weiteren verbietet die FrSaftErfrischGetrV für Säfte den Einsatz von Farb- oder Konservierungsstoffen.
Es gibt eine Reihe an Früchten, die sehr gut zur Saftherstellung geeignet sind. Dazu zählen u.a.: Apfel, Orange, Grapefruit, Traube, Ananas und viele mehr. Andere Früchte können aufgrund eines zu hohen Säuregehalt oder ihrer Konsistenz nur bedingt zur Saftherstellung genutzt werden. Beispiele dafür sind Mangos und Bananen.
Aber warum gibt es dann Mango Nektar zukaufen?
Früchte, welche zur Saftherstellung weniger geeignet sind, können für die Herstellung Nektar verwendet werden. Ein Nektar hat einen mindestens 25-50 % hohen Fruchtanteil und wird mit Wasser gemischt. Im Vergleich zum Saft dürfen beim Nektar zusätzlich Zucker oder Honig dazu gemischt werden, jedoch keine Farb- und Konservierungsstoffe. Dies wird ebenfalls durch die Verordnung bestimmt. So lässt sich also dennoch aus vermeintlich ungeeigneten Früchten ein leckeres Getränk zaubern!
https://www.fruchtsaft.de/saftwissen/was-ist-was/fruchtsaftgetrank/
https://www.gesetze-im-internet.de/frsaftv_2004/FrSaftErfrischGetrV.pdf