Man unterscheidet bei Eiern zwischen drei Güteklassen – A, B und C. Die erste Güteklasse A macht den größten Anteil im Handeln aus und wird auch als „frisch“ bezeichnet. Folgende Merkmale müssen Eier der Güteklasse A mindestens aufweisen:
Des Weiteren dürfen Eier mit der Güteklasse A nicht gewaschen noch auf andere Weise gereinigt werden.
Lediglich Eier der Güteklasse A dürfen im Einzelhandel vermarktet werden. Für die Nahrungsmittel- und Nicht-Nahrungsmittelindustrie sind Eier der Güteklasse B bestimmt.