Man unterscheidet bei Eiern zwischen drei Güteklassen – A, B und C. Die erste Güteklasse A macht den größten Anteil im Handeln aus und wird auch als „frisch“ bezeichnet. Folgende Merkmale müssen Eier der Güteklasse A mindestens aufweisen:

  • Schale: sauber, normal, unverletzt

  • Luftkammer: Höhe nicht über 6 mm, unbeweglich

  • Eiklar: klar, durchsichtig, von gallertiger Konsistenz, frei von fremden Einlagerungen jeder Art

  • Dotter: beim Durchleuchten nur schattenhaft sichtbar; beim Drehen des Eies nicht wesentlich von der zentralen Lage abweichend, frei von fremden Ein – oder Auflagerungen jeder Art

  • Keim: nicht sichtbar entwickelt

  • Geruch: frei von Fremdgeruch

Des Weiteren dürfen Eier mit der Güteklasse A nicht gewaschen noch auf andere Weise gereinigt werden.

Lediglich Eier der Güteklasse A dürfen im Einzelhandel vermarktet werden. Für die Nahrungsmittel- und Nicht-Nahrungsmittelindustrie sind Eier der Güteklasse B bestimmt.