Für viele von uns darf der süß-fruchtige Geschmack von Konfitüren beim Frühstück nicht fehlen. Wenn man sich die Konfitüren genauer anschaut, sieht man auf einigen die Bezeichnung „extra“ auf dem Glas. Aber was bedeutet das?

Bei Konfitüren wird grundsätzlich zwischen zwei Qualitätsstufen unterschieden:

– Konfitüre (einfach)
– Konfitüre extra

Der Unterschied zwischen den beiden Qualitätsstufen liegt in einem Mindestgehalt an Pulpe, Mark, Saft oder wässrigen Auszügen, als auch in einem niedrigeren Zuckergehalt bei der Qualitätsstufe extra. Die Vorgaben für die Konfitüre (einfach) und Konfitüre extra sind in der Konfitürenverordnung nieder geschrieben.

Nach Vorgaben der Verordnung muss eine Erdbeerkonfitüre 350 g Fruchtmark oder Fruchtpulpe je 1 kg enthalten. Eine Erdbeerkonfitüre extra hingegen muss 100 g mehr Fruchtmark bzw. Fruchtpulpe enthalten. Die Vorgaben des Fruchtanteils können bei verschiedenen Früchten variieren. (1)

Und wie sieht es bei der Marmelade aus? Das erfahrt Ihr in unserem nächsten Artikel über Marmeladen und Gelees.

(1) https://www.bmel.de/…/Spezi…/SpezielleLebensmittel_node.html