Der Lebensmittelsicherheitsbegriff ist ein zentraler Punkt des Lebensmittelrechts. Es geht dabei um die Frage, ob das Lebensmittel sicher ist und von dem Lebensmittelunternehmer in den Verkehr gebracht werden darf. (1) Dazu heißt es in Artikel 14 der Lebensmittelbasisverordnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 178/2002) grundsätzlich, dass Lebensmittel die nicht sicher sind, nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen! Wann ein Lebensmittel als nicht sicher gilt, wird in Absatz 2 des genannten Artikels dargelegt. Lebensmittel gelten als nicht sicher, wenn sie gesundheitsschädlich oder für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind. (2)

Lebensmittel wirken unmittelbar auf den menschlichen Körper, normalerweise mit einer positiven Wirkung. Allerdings können Inhaltsstoffe wie Allergene, mikrobiologische Verunreinigungen, Pflanzenschutzmittel u.a. eine negative Auswirkung hervorrufen und der menschlichen Gesundheit schaden. Daher ist der Lebensmittelsicherheitsbegriff der Anhaltspunkt für jegliche Vorgehensweisen und Konzepte, welche die Lebensmittelsicherheit bewahren sollen, sodass das Erzeugnis sicher und für den menschlichen Verzehr geeignet ist. (3)

In den nächsten Artikeln gehen wir stärker auf Maßnahmen und Konzepte ein, welche die Lebensmittelsicherheit sicherstellen sollen.

  • WECK, Markus: Lebensmittelrecht. 2. Aktualisierte Auflage.
  • VERORDNUNG (EG)    178/2002  DES  EUROPÄISCHEN  PARLAMENTS  UND  DES  RATE vom  28.  Januar  2002
  • HAMATSCHEK, Jochen: Lebensmitteltechnologie