Der zweite Teil handelt von Pflichtangaben auf jeder Verpackung :
Spezielle Pflichtangaben
Gelten für ein Lebensmittel besondere Aufbewahrung- oder Verwendungsbedingungen so müssen auch diese angegeben werden
Für manche Produkte, z.B. Fleisch, Eier, Honig, Olivenöl, frisches Obst und Gemüse, muss die Herkunft angegeben werden
Bei pflanzlichen Ölen und Fetten muss die pflanzliche Herkunft angegeben werden z.B. Palmöl
Quellen:
BLL (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V), https://www.bll.de/de/lebensmittel/kennzeichnung
BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft), http://multimedia.gsb.bund.de/BMEL/LMgrafik/media/LM-KennzeichungDruckversion.pdf?__blob=publicationFile