Der zweite Teil handelt von Pflichtangaben auf jeder Verpackung :

  • Die Pflichtangaben müssen gut lesbar und in leicht verständlicher Sprache geschrieben sein.

  • Da viele Produkte Phantasienamen tragen, muss die Bezeichnung des Produktes eindeutig und sachlich sein.

  • Die Allergene müssen sich deutlich im Zutatenverzeichnis von den anderen Zutaten abheben

  • die Nährwertangaben beziehen sich immer auf 100g, um eine gute Vergleichbarkeit zu schaffen.

  • Für Reklamationen und die Rückverfolgbarkeit muss der Name und die Anschrift des Unternehmens auf der Verpackung angegeben sein.

Spezielle Pflichtangaben

Gelten für ein Lebensmittel besondere Aufbewahrung- oder Verwendungsbedingungen so müssen auch diese angegeben werden

Für manche Produkte, z.B. Fleisch, Eier, Honig, Olivenöl, frisches Obst und Gemüse, muss die Herkunft angegeben werden

Bei pflanzlichen Ölen und Fetten muss die pflanzliche Herkunft angegeben werden z.B. Palmöl

Quellen:

BLL (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V), https://www.bll.de/de/lebensmittel/kennzeichnung

BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft), http://multimedia.gsb.bund.de/BMEL/LMgrafik/media/LM-KennzeichungDruckversion.pdf?__blob=publicationFile