In Europa ist einheitlich geregelt, welche Informationen jede Lebensmittelverpackung tragen muss.

  • die Bezeichnung des Lebensmittels

  • die Zutaten des Lebensmittels einschließlich der 14 wichtigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen könne    das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum

  • das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum

  • die Nettofüllmenge

  • Name/Firma und Anschrift des Lebensmittelunternehmers die Nährwertkennzeichnung

Quellen:

BLL (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V), https://www.bll.de/de/lebensmittel/kennzeichnung

BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft), http://multimedia.gsb.bund.de/BMEL/LMgrafik/media/LM-KennzeichungDruckversion.pdf?__blob=publicationFile

Der zweite Teil wird am 27.08.2017 veröffentlicht