In Europa ist einheitlich geregelt, welche Informationen jede Lebensmittelverpackung tragen muss.
die Bezeichnung des Lebensmittels
die Zutaten des Lebensmittels einschließlich der 14 wichtigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen könne das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum
das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum
die Nettofüllmenge
Name/Firma und Anschrift des Lebensmittelunternehmers die Nährwertkennzeichnung
BLL (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V), https://www.bll.de/de/lebensmittel/kennzeichnung
BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft), http://multimedia.gsb.bund.de/BMEL/LMgrafik/media/LM-KennzeichungDruckversion.pdf?__blob=publicationFile
Der zweite Teil wird am 27.08.2017 veröffentlicht